Projektabschluss
Letzte Arbeiten
Sind die Abnahmetests erfolgreich verlaufen und sind während der Gewährleistung keine grösseren Mängel aufgetreten, so kann das Projekt abgeschlossen werden. Aus juristischer Sicht ist auf die folgenden Punkte hinzuweisen:
- Überschneidung Gewährleistung und Softwarepflege
- Aufbewahrung und Archivierung der Projektunterlagen
- Mängelrüge während Gewährleistungsfrist
- muss der Anwender die Mängel rügen, sobald er sie entdeckt hat - also nicht zuwarten;
- muss der Lieferant die vom Anwender während einer Gewährleistungsfrist von 24 Monaten gerügten Mängel beheben, und zwar ab Abnahme des EDV-Systems.
- Softwarehinterlegung
Noch einmal: Mängelrüge während Gewährleistungsfrist
Während der Gewährleistungsfrist kann der Anwender auch nach der Abnahme Mängel rügen. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben,